Familienrecht

Das Familienrecht regelt verschiedene zwischenmenschliche rechtliche Beziehungen. Nebst der Ehe sind in der heutigen Gesellschaft auch vermehrt das Konkubinat oder die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare anzutreffen. Jede Form des Zusammenlebens birgt Herausforderungen, bei denen wir Sie gerne beraten und unterstützen. Mit Fachanwältin Ursula Engelberger-Koller und weiteren Spezialistinnen und Spezialisten verfügt Engelberger Anwälte und Notare über ein hervorragendes Team im Bereich des Familienrechts.

Unsere Tätigkeitsgebiete umfassen insbesondere:

  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Ehescheidung und Ehetrennung
  • Eheschutzmassnahmen, vorsorgliche Massnahmen
  • Persönlichkeitsrecht
  • Zuteilung des Sorgerechts / der Obhut
  • Alimente bzw. Unterhaltsbeiträge inkl. Unterhaltsinkasso
  • Güterrechtliche Auseinandersetzungen
  • Aufteilung Pensionskassenguthaben
  • Adoption
  • Vaterschaftsklagen
  • Abänderung von Entscheiden im Familienrecht
  • Konkubinatsverträge
  • Eheverträge
  • Mediation
  • Inventare über die Vermögenswerte der Ehegatten
  • Regenbogenfamilien (inkl. Beratung und Vertretung i.S. Familien- und Elternverträge, Familienplanung, Samenspende, Stiefkindadoption, Verfahren vor der Kindesschutzbehörde und Vermögensverträge)